Arbeits-
Medizin

Unser Leistungskatalog wird kontinuierlich an die Anforderung der modernen Arbeitswelt angepasst. So kann arbeitsmedizinische Vorsorge dem Beschäftigten Gesundheitsschutz und dem Arbeitgeber mehr Sicherheit bei der Ausübung seiner Fürsorgepflicht bieten.

Arbeitsmedizinische Betreuung

  • Arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben nach DGUV Vorschrift 2
  • Unterstützung der Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes
  • Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Einführung von Managementsystemen (Notfall, Gesundheit)
  • Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • Alle Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Staubbelastung („G 1.4“)
  • Lärm („G 20“)
  • Gefährdung der Haut („G 24“)
  • Fahr- und Steuertätigkeiten ohne Perimetrie („G 25.1“, Eignungsuntersuchung)
  • Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen („G 35“)
  • Tätigkeiten an Bildschirmgeräten („G 37“)
  • Schweißen und Trennen von Metallen („G 39“)
  • Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe – allgemein („G 40“)
  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung („G 42“)
  • Holzstaubbelastung („G 44“)
  • Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen („G 46“)

Wichtiger Hinweis:

Auch wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer / die Arbeitnehemerin zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vorzustellen, oder zumindest das Angebot zur Vorsorge zu machen, so handelt es sich bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge immer um eine Beratung, die der Gesundheit des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin dient. Es stellt keine Eignungsprüfung dar. Die Inhalte der Vorsorge sind vertraulich. Der Arbeitgeber wird lediglich über die Teilnahme, den Grund und Zeitpunkt der Vorsorge, sowie wann aus ärztlicher Sicht die nächste Vorsorge notwendig ist, unterrichtet. Erkrankungen, Beschwerden, Befunde und Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Betriebsbegehungen

Betriebsbegehungen überprüfen die Einhaltung von Sicherheitsstandards an Arbeitsplätzen. Sie identifizieren Gefahren und basieren auf Gefährdungsbeurteilungen und gesetzlichen Vorgaben. Unser Expertenteam inspiziert Arbeitsplätze, Maschinen und Abläufe, dokumentiert Ergebnisse und entwickelt auf dieser Grundlage Schutzmaßnahmen. Mit unserer Erfahrung fördern wir eine nachhaltige Sicherheitskultur und helfen Unternehmen, Unfälle effektiv zu vermeiden.

Arbeits­sicherheit

  • GBU (Gefahrenbeurteilungen)
  • Betriebsanweisungen
  • Durchführung jährlicher Unterweisungen
  • Betriebsbegehungen

Arbeits­medizin

  • Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Diagnostik
  • Rehabilitation und Wiedereingliederung

SiGeKo

  • Analyse und Planung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Koordination und Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Erstellung, Fortschreibung und
  • Dokumentation des SiGe-Plans
  • Überwachung, Kontrolle und Beratung

Brand­schutz

  • Analyse und Planung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Koordination und Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Erstellung, Fortschreibung und
  • Dokumentation des SiGe-Plans
  • Überwachung, Kontrolle und Beratung

Schu­lungen

  • Arbeitsschutz & Unfallverhütung
  • Brandschutz & Notfallmaßnahmen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Erste Hilfe & arbeitsmedizinische Vorsorge